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Ihr Rezept ist bei uns in guten Händen

Sie haben eine ärztliche Verordnung für Hilfsmittel der ableitenden Inkontinenz und wollen von uns der - MPF Medicalprodukte Vertrieb Flensburg GmbH - versorgt werden? 

Wenn Sie Fragen zur Kostenübernahme mit der Krankenkasse haben, finden Sie diese hier.

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Diese Datenverarbeitung dient

  • der kundenorientierten, effektiven Beratung und Betreuung, insbesondere hinsichtlich der von MPF angebotenen Hilfsmittel
  • der Verwaltung von (Zu-)Zahlungen
  • der Erstellung von Nachweisen über geleistete Zuzahlungen zur Vorlage bei der Krankenkasse bzw. Pflegekasse
  • der telefonischen, schriftliche oder persönlichen Rücksprache mit dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse sowie Pflegekasse.

Zudem willige ich ein, dass die MPF

  • im Falle von Kostenübernahmeanträgen die hierfür erforderlichen Daten, einschließlich meiner in den Rezepten angegebenen Gesundheitsdaten, an meine Krankenkasse bzw. Pflegekasse weiterleitet und
  • meine Daten an die opta data Finance GmbH, Berthold-Beitz-Boulevard 461, 45141 Essen übermittelt zwecks Abrechnung der Forderungen der MPF auf Kostenübernahme gegenüber meiner Krankenkasse bzw. Pflegekasse.

Meine Einwilligung kann ich jederzeit ohne Angabe von Gründen mündlich, per E-Mail an info@mpf-medical.de oder postalisch unter den zuvor genannten Kontaktdaten widerrufen. Dies hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die aufgrund der Einwilligung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgt ist. Weitere Informationen finde ich in den Datenschutzhinweisen .

Eine Mitarbeiterin an der Rezeption begrüßt eine Besucherin, während eine weitere Frau im Rollstuhl daneben wartet. Die Szene wirkt freundlich und professionell und zeigt eine barrierefreie Empfangssituation im medizinischen oder sozialen Umfeld.

Kostenübernahme bei Inkontinenzhilfsmitteln

Von der Verordnung über die Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse bis zur Zuzahlung – so ist Ihre ableitende Inkontinenzversorgung abgesichert.

Benötigen Sie Hilfsmittel zur ableitenden Inkontinenzversorgung, wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt.

Bei einer ärztlich festgestellten Inkontinenz und einer entsprechenden Rezeptierung erstattet die Krankenkasse in der Regel die verordneten Inkontinenzhilfsmittel. Dafür ist ein Rezept vom Arzt notwendig, welches für den Patienten ausgestellt wird.

Der Patient hat grundsätzlich die freie Wahl des Leistungserbringers. Gerne stehen wir Ihnen als MPF mit einer breiten, herstellerunabhängigen Palette an medizinischen Hilfsmitteln und all unserer Erfahrung aus über 30 Jahren im Versorgungsbereich der ableitenden Inkontinenzversorgung zur Seite.

Ableitende Inkontinenzhilfsmittel Kostenübernahme

Zu den ableitenden Inkontinenzhilfen zählen verschiedene Produkte für Männer, Kinder und Frauen. Katheter verschiedener Art, den Intermittierenden Selbstkatheterismus (ISK), Urinbeutel, Urinalkondome oder auch Pessare fallen darunter.
Die benötigten Hilfsmittel bei Inkontinenz sind zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungs- und erstattungsfähig. Dieser Anspruch gilt ebenso im stationären Pflegebereich und besteht nicht nur auf das Produkt, sondern auch auf die mit dem Produkt untrennbar verbundene Dienstleistung wie eine entsprechende Beratung oder Einweisung.

Krankenkassenleistung bei Inkontinenz

Alle Produkte der ableitenden Inkontinenzversorgung sind Hilfsmittel gemäß SGB V. Daher sind sie verordnungs- und erstattungsfähigfähig. Zudem besteht für diese Hilfsmittel nach dem 1. und 2. GKV-Neuordnungsgesetz keine Budgetierung, das bedeutet, dass es nicht das Budget des verordnenden Arztes belastet. Zudem sind sie nicht richtgrößenrelevant.

Inkontinenzhilfsmittel auf Rezept

Die Hilfsmittel zur ableitenden Inkontinenzversorgung werden auf einem separaten Rezept verordnet. Die Indikation, das Hilfsmittel und der vorgesehen Versorgungszeitraum ist dabei zu vermerken.

Zuzahlung Inkontinenzhilfsmittel

Inkontinenzhilfsmittel zählen zu den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln. Für diese gilt eine gesetzliche Zuzahlungsregelung von 10 % des Abrechnungspreises Ihrer Krankenkasse durch den Versicherten - mindestens 5 € / Monat, höchstens jedoch 10 € / Monat.
Eine separate Rechnung zur gesetzlichen Zuzahlung wird Ihnen durch die MPF zugestellt.

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 Hier haben Sie die Möglichkeit Ihr Rezept hochzuladen und damit direkt an uns zu verschicken. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und sind damit absolut sicher.

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